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Wenn das nicht reichen sollte, wenn es
viel Eigentum, viel Geld gibt,

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muss man unter Umständen klären,
ob eine Geschäftsführung („gérance“)

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erforderlich ist, da sich später ja auch
Erbschaftsprobleme ergeben können.

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Wenn man das Geld der Eltern verwaltet,
kann es vorkommen, dass die anderen

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Kinder behaupten, man hätte das Geld
schlecht verwaltet oder entwendet.

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Diese Dinge sollten am besten im Voraus
geregelt werden, entweder über eine

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Geschäftsführung, was einfacher ist,
oder über eine Vormundschaft, was

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schwieriger ist. Beides kann man
beim Gericht beantragen.

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Man muss ein Formular ausfüllen und
der Richter prüft, was möglich ist.

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00:00:47.200 --> 00:00:51.680  align:middle
Falls dies gewünscht wird und möglich ist,
werden die Familienmitglieder damit

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beauftragt, falls das nicht möglich ist,
kann eine außenstehende Stelle oder

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00:00:56.200 --> 00:01:00.480  align:middle
ein Anwalt damit betraut werden.

